5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juli 2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lauter beschlossen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die nachfolgenden drei Teilbereiche:
Der erste Teilbereich umfasst die Flurnummern 907, 908, 909, 910, 911 und 359/18 der Gemarkung Lauter. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,64 ha und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Hier werden landwirtschaftliche Nutzflächen als Wohnbauflächen ausgewiesen.
Der zweite Teilbereich umfasst die Flurnummern 828 und 828/1 der Gemarkung Lauter. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,39 ha und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Die Flurstücke werden als „Sondergebiet – Holzlagerplatz“ ausgewiesen.
Der dritte Teilbereich umfasst Teile der Flurnummern 641 und 643/16 der Gemarkung Deusdorf. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,11 ha und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Die Teile der Flurstücke werden als Wohnbaufläche ausgewiesen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lauter in der Fassung vom 29. Juli 2025 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung des Vorentwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit
vom 06. Oktober 2025
bis einschließlich 30. Oktober 2025
Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter https://www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.
Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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