Aufstellung des Bebauungsplanes "Steinäcker II"

Bekanntmachung

zur Billigung des Entwurfs und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Steinäcker II“

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. November 2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Steinäcker II“ in der Fassung vom 20. November 2025 gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit

vom 22. Dezember 2025

bis einschließlich 23. Januar 2026

 

Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter https://www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.

Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vg-baunach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und Umweltbericht werden zur formellen Beteiligung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und der formellen Beteiligung des Bebauungsplans „Appenberg II“ vorliegen und den notwendigen Ausgleich des Bebauungsplans „Steinäcker II“ beinhalten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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