Aufstellung des Bebauungsplanes "Appenberg II"
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Appenberg II“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Appenberg II“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 907, 908, 909, 910, 911 und 359/18 der Gemarkung Lauter und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Flurnummer 906 (landwirtschaftliche Fläche)
- Im Süden: durch die Flurnummer 913 (Flurweg)
- Im Osten: durch die Flurnummer 843 (Flurweg)
- Im Westen: durch das Baugebiet „Appenberg“ (Laurenziweg)
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Appenberg“ in der Fassung vom 29. Juli 2025 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit
vom 06. Oktober 2025
bis einschließlich 30. Oktober 2025
Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter https://www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.
Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die auszulegenden Unterlagen finden Sie in unserem Bebauungsplan-Portal unter "Bebauungspläne Entwurf".