Aufstellung des Bebauungsplanes "Steinäcker II"
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinäcker II“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinäcker II“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 641 und 643/16 (jeweils teilweise) der Gemarkung Deusdorf und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Flurnummer 640 (landwirtschaftliche Fläche)
- Im Süden: durch das bestehende Baugebiet „Schöngrund-Steinäcker“
- Im Osten: durch die Flurnummern 641 und 643/16 (landwirtschaftliche Fläche)
- Im Westen: durch die Flurnummer 641 und 643/16 (landwirtschaftliche Fläche)
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Steinäcker II“ in der Fassung vom 29. Juli 2025 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung des Vorentwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit
vom 06. Oktober 2025
bis einschließlich 30. Oktober 2025
Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter https://www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.
Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegebsen werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die auszulegenden Unterlagen finden Sie in unserem Bebauungsplan-Portal unter "Bebauungspläne Entwurf".