Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zimmereibetrieb Hemmer"

Bekanntmachung

über die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zimmereibetrieb Johannes Hemmer“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Zimmereibetrieb Johannes Hemmer“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 19. März 2024 gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht findet in der Zeit

vom 22. April 2024

bis einschließlich 23. Mai 2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 12 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden statt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat,  unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen  können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Lärmschutzgutachten der Gesellschaft für Bauphysik Akustik Sonderingenieurwesen Consultance mbH Basic, Gundelsheim, vom 09.10.2023

Des Weiteren liegen vor:

  • Stellungnahmen zu folgenden Schutzgütern
  1. Mensch
  2. Tiere und Pflanzen
  3. Wasser
  4. Landschaftsbild
  5. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 21. September 2023
  1. Fachbereich Naturschutz
  2. Fachbereich Immissionsschutz
  3. Fachbereich Wasserrecht

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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